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   LG Berlin, 24.01.2005 - 62 T 12/05   

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https://dejure.org/2005,59323
LG Berlin, 24.01.2005 - 62 T 12/05 (https://dejure.org/2005,59323)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2005 - 62 T 12/05 (https://dejure.org/2005,59323)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 62 T 12/05 (https://dejure.org/2005,59323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21

    Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung

    3.1 Die "Kosten für die Bewachung des Gebäudes" sind Betriebskosten im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV, d. h. "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen." (ebenso OLG Celle, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 23/98 - ZMR 1999, 238, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 50/02 - ZMR 2004, 182, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 02.10.2003 - 8 U 25/03 - GE 2004, 234, 235; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2003 - 29 O 374/03 - GE 2005, 237, juris Rn. 26; Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Auflage, § 556 BGB Rn. 195).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwertes gemäß § 3 zu erfolgen hat (so auch die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin, GE 2005, 237; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201; Kammergericht, KGR Berlin 2000, 234; OLG Frankfurt, MDR 1980, 761; a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1303).

    Die von der Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin (GE 2005, 237) in Ansatz gebrachten sechs Monatsmieten erscheinen für den Zeitraum von der Einreichung der Klageschrift bis zur voraussichtlichen Räumung aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten als zu gering.

  • KG, 28.04.2007 - 12 W 35/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat, a.a.O., davon aus, dass die Bestimmung des Streitwertes gemäß § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO zu erfolgen hat (so auch die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin, GE 2005, 237; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201; Kammergericht, KGR Berlin 2000, 234; OLG Frankfurt, MDR 1980, 761; a. A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1303: § 9 ZPO).
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 62 T 60/07

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage auf künftige Nutzungsentschädigung für

    Danach bestimmt sich der Gebührenstreitwert einer auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung gerichteten Klage nach § 3 ZPO, wie dies auch die erkennende Kammer bereits mit Beschluss vom 24. Januar 2005 - GE 2005, 237 - entschieden hat.
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